Der Antrag auf Neuausstellung kann nur persönlich beim Einwohneramt oder den Bürgerämtern erfolgen. Hierbei müssen sowohl der bisherige Reisepass oder Personalausweis sowie ein aktuelles Lichtbild (Frontalfoto!) vorgelegt werden.
Das Lichtbild muss den Vorgaben der Fotomustertafel der Bundesdruckerei entsprechen. Seit November 2007 werden Fingerabdrücke in den elektronischen Pass aufgenommen. Dies gilt nicht für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Fotoautomaten für benötige Pass- oder Ausweisbilder u.ä. finden Sie bei uns im Hause.
Minderjährige:
Antragsteller sind die Eltern, die beide ihre Personalausweise oder Reisepässe zur Antragstellung vorlegen müssen. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Die Unterschriften müssen mit denen der vorgelegten Ausweispapiere übereinstimmen. Soweit noch keine Geburtsurkunde vorgelegt wurde, ist diese bei Antragstellung vorzulegen. Ab Vollendung des 6. Lebensjahres ist auch die Anwesenheit des Kindes bei der Antragstellung erforderlich.
Bei Kindern aus geschiedener Ehe ist die Zustimmung des Elternteils erforderlich, dem die elterliche Sorge übertragen wurde. Der entsprechende Beschluss des Vormundschaftsgerichtes ist im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. Soweit über die elterliche Sorge im Rahmen eines Urteils entschieden wurde, ist die Rechtskraft nachzuweisen.
Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Betreuer beauftragt, ist dessen Zustimmung erforderlich. Der Betreuerausweis ist mitzubringen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird vom Einwohneramt bzw. Bürgeramt ausgedruckt und zur weiteren Bearbeitung an die Bundesdruckerei nach Berlin weitergeleitet. Reisepässe, die im Einwohneramt beantragt wurden, können dort im Zimmer U.09 abgeholt werden.
Für Vielreisende besteht die Möglichkeit, einen auf 48 Seiten erweiterten Reisepass zu beantragen.
Ein Expresspass wird von der Bundesdruckerei innerhalb von drei bis vier Werktagen hergestellt. Bei dem Expresspass handelt es sich um einen regulären elektronischen Pass mit Fingerabdruckscan.
In besonders dringenden Ausnahmefällen (Expresspass nicht möglich) kann kurzfristig ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass ausgestellt werden. Diese Passausstellung ist gebührenpflichtig (26,-- Euro). Sie benötigen ein Lichtbild, das den Vorgaben der Fotomustertafel der Bundesdruckerei entsprechen muss.
Vorläufige Reisepässe sind für Reisen in die USA im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP) nicht mehr gültig. Inhaber eines vorläufigen Reisepasses, die vorhaben, in die USA zu reisen, müssen entweder einen gültigen, maschinenlesbaren deutschen Reisepass für Reisen im Rahmen des VW-Programms oder ein US-Visum für Reisen in die USA beantragen.
Seit 12. Januar 2009 sind alle Reisenden im Rahmen des VWP verpflichtet, eine elektronische Reisegenehmigung zu beantragen bevor sie an Bord eines Transportmittels gehen, um gemäß dem VWP über den Luft- oder Seeweg in die USA zu reisen.
Da sich die Einreisebestimmungen häufig auch sehr kurzfristig ändern, kann für diese Hinweise keine Gewähr übernommen werden. Es wird daher dringend empfohlen, rechtzeitig den erforderlichen Pass zu beantragen. Mit einer Bearbeitungszeit von etwa vier Wochen ist zu rechnen!
Ein deutscher Reisepass ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre, danach zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich; er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Ein vorläufiger Reisepass ist bis zu einem Jahr gültig.
Bitte beachten Sie, dass Zahlungen nur in bar oder mit EC-Karte (nicht bei den Bürgerämtern!) möglich sind. Zahlungen mit Kreditkarte sind leider nicht möglich.