Verlust oder Diebstahl

Wenn Ihnen Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen abhandengekommen sind oder gestohlen wurden, verloren gingen oder nicht mehr auffindbar sind, müssen Sie bei der für Ihr Fahrzeug zuständigen Zulassungsbehörde einen Ersatz ausstellen lassen.


Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis mit Unterschrift im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (falls noch vorhanden)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (falls noch vorhanden)
  • nur bei Verlust: Kennzeichen (falls noch vorhanden)
  • persönliche Vorsprache zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt nötig
  • Nachweis über eine gültige HU gem.§ 29 StVZO
  • eine Anzeige der Polizei (falls vorhanden)
  • Bei Unternehmen: eine formlose Vollmacht zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt, unterschrieben vom Geschäftsführer, sowie amtlicher Lichtbildausweis der/des Vertretungsberechtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie
  • Bei Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder amtlicher beglaubigter Kopie, sowie amtlicher Lichtbildausweis der/des Vertretungsberechtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder amtlich beglaubigter Kopie, sowie Lichtbildausweis der/des Vertretungsberechtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie

Gebühren: ab 45 Euro


Besonderheit bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II oder des "alten" Fahrzeugbriefs

Im Falle eines Verlustes bzw. Diebstahls einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder des "alten" Fahrzeugbriefes ist bei Fahrzeugen, die vormals auf eine andere Zulassungsbehörde registriert waren, zusätzlich eine sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" von dieser Behörde erforderlich.
Bitte veranlassen Sie dies im Vorfeld.

Wenn keine persönliche Vorsprache möglich ist

Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Versicherung an Eides Statt über den Verlust auch bei einem Notar abgeben werden. Die notarielle Versicherung an Eides Statt bitte dem Beauftragten samt Vollmacht und Ausweis mitgeben.


Antragstellung: Vor Ort im Bürgeramt oder Ordnungsamt

Wir bitten Sie, vorab für Ihr Anliegen online einen Termin zu vereinbaren.
Wenn Sie Ihren Termin nicht einhalten können, stornieren Sie diesen bitte, so dass wir ihn neu vergeben können. Benutzen Sie dafür den Link in Ihrer E-Mail mit der Terminbestätigung.


FAQs

Kann ich die neue Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Vorsprache direkt mitnehmen?

Nein, die alte Zulassungsbescheinigung Teil II muss für drei Wochen im Verkehrsblatt aufgeboten werden. Anschließend erhalten Sie dann Ihre neue Zulassungsbescheinigung Teil II nach erneuter Vorsprache.

Kann ich mein "altes" Kennzeichen wieder erhalten?

Nein, die Kennzeichen werden für zehn Jahre zur Fahndung ausgeschrieben und zur Verwendung gesperrt. Damit soll eine missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen werden.


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Kraftfahrzeugzulassung

Rathenauplatz 18

90489 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-40 69

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:



Ihre Zulassungsangelegenheiten können Sie auch in den Bürgerämtern Ost oder Süd erledigen.

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