Fahrzeugpapiere - Änderung des Namens oder der technischen Daten

Bitte teilen Sie uns ummittelbar mit, wenn sich Ihr Name geändert oder sich Ihr Fahrzeug technisch verändert hat. Wir passen dann den Eintrag im Fahrzeugregister und die Zulassungsbescheinigungen an.


Erforderliche Unterlagen

  • amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht) gemäß § 29 StVZO
  • Gutachten/Bestätigung/Abnahme eines Sachverständigen über die technische Änderung (nur bei technischen Änderungen), sowie ggf. den Nachweis der Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen
  • ggf. Formblatt Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers im Original und des Bevollmächtigten im Original (es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht)
  • SEPA-Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC). Bei persönlicher Vorsprache des Antragstellers ist die Vorlage einer EC-Karte ausreichend.
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder amtlicher beglaubigter Kopie, sowie amtlicher Lichtbildausweis der/des Vertretungsberechtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder amtlich beglaubigter Kopie, sowie Lichtbildausweis der/des Vertretungsberechtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie
  • Bei Änderung der Kennzeichen von normalen Kennzeichen auf Saisonkennzeichen / Oldtimerkennzeichen: bitte auch die bisherigen Kennzeichenschilder mitbringen

Gebühren: ab 12 Euro


Neue Fahrzeugpapiere ausstellen

Ihre neue Fahrzeugpapiere stellen wir Ihnen zuverlässig aus - vor Ort in den Bürgerämtern Ost und Süd oder in der Kfz-Zulassungstelle.

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Ihr Anliegen kann nur mit einem vorher vereinbarten Termin bearbeitet werden.


FAQs

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Laut § 13 FZV sind Adressänderungen unverzüglich durchzuführen.

Falls die Hauptuntersuchung an meinem Fahrzeug abgelaufen ist, kann ich die Adresse in meinem Fahrzeugschein trotzdem ändern lassen?

Ja, die Adresse kann auch ohne gültige HU geändert werden; allerdings wird sofort
ein „Verfahren zur Mängelbeseitigung“ angestoßen.

Wann muss ich die Änderung meiner Anschrift melden?

Bei einem Umzug innerhalb Nürnbergs und wenn die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein) nicht mehr stimmt.

Wann muss ich die Änderung des Familiennamens melden?

Der Familienname hat sich geändert. Die Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief) und in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein) müssen daher angepasst werden.

Wann muss ich Änderungen technischer Gegebenheiten eines Fahrzeugs melden?

Das Fahrzeug wurde umgerüstet oder um Fahrzeugteile erweitert. Ob nach einer Fahrzeugveränderung die Begutachtung durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation nötig ist und/oder die Fahrzeugpapiere berichtigt werden müssen, hängt von Art und Umfang der Umrüstung ab. Entsprechende Auflagen und Hinweise finden sich in den Unterlagen der angebauten Fahrzeugteile (beispielsweise Betriebserlaubnis, Typgenehmigung).


Musterfotos Zulassungsbescheinigungen

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)

Muster der Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorderseite)

Vorderseite

Muster der Zulassungsbescheinigung Teil I (Rückseite)

Rückseite


Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief)

Muster der Zulassungsbescheinigung Teil II

Vorderseite


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Kraftfahrzeugzulassung

Rathenauplatz 18

90489 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-40 69

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:



Ihre Zulassungsangelegenheiten können Sie auch in den Bürgerämtern Ost oder Süd erledigen.

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