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Zulassung von Gebrauchtwagen   

Gebrauchtwagen, bereits einmal in Nürnberg zugelassen

Ein Gebrauchtwagen soll in Nürnberg zugelassen werden. Der Wagen war vom Vorbesitzer bereits in Nürnberg gemeldet.

Hauptuntersuchung (HU)

Ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) kann kein Fahrzeug zugelassen werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Fahrzeug-Brief
  • Fahrzeug-Schein
  • Aktuellen Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kontonummer und Bankleitzahl

 

Gebrauchtwagen, außerhalb Nürnbergs bereits einmal zugelassen.

Ein Gebrauchtwagen soll in Nürnberg zugelassen werden. Der Wagen war vom Vorbesitzer außerhalb Nürnbergs gemeldet.
Gleiches gilt bei Umzug nach Nürnberg und das Fahrzeug noch bei einer auswärtigen Zulassungsbehörde angemeldet ist.

Benötigte Unterlagen:

  • Fahrzeug-Brief
  • Fahrzeug-Schein
  • Das oder die Kennzeichenschild(er)
  • Einen aktuellen Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kontonummer und Bankleitzahl

 

Im Ausland erworbener Gebrauchtwagen

Ein im Ausland erworbener Gebrauchtwagen soll in Nürnberg zugelassen werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere (EU - Übereinstimmungsbescheinigung - CoC-Papier)
  • Gutachten des TÜH/TÜV (§21 StVZO)
  • Zollrechtliche Bescheinigung - nur bei Erwerb außerhalb der EG
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Personalausweis oder Reisepass

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