Ein Gebrauchtwagen soll in Nürnberg zugelassen werden. Der Wagen war vom Vorbesitzer bereits in Nürnberg gemeldet.
Ein Gebrauchtwagen soll in Nürnberg zugelassen werden. Der Wagen war vom Vorbesitzer außerhalb Nürnbergs gemeldet.
Gleiches gilt bei Umzug nach Nürnberg und das Fahrzeug noch bei einer auswärtigen Zulassungsbehörde angemeldet ist.
Ein im Ausland erworbener Gebrauchtwagen soll in Nürnberg zugelassen werden.