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Zulassung von Fahrzeugen: Stillgelegte und gelöschte Fahrzeuge   

Außerbetrieb gesetztes Fahrzeug, bereits einmal in Nürnberg zugelassen

Ein bislang stillgelegtes Kraftfahrzeug soll in Nürnberg angemeldet werden. Das Kraftfahrzeug war zuletzt in Nürnberg gemeldet.

Benötigte Unterlagen:

  • Fahrzeug-Brief
  • Bescheinigung über die Stilllegung
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • das/die Kennzeichenschild/er
  • einen aktuellen Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bankleitzahl und Kontonummer

 

Außerbetrieb gesetztes Fahrzeug, zuvor außerhalb Nürnbergs zugelassen

Ein Kraftfahrzeug, das bislang stillgelegt war, soll in Nürnberg angemeldet werden. Das Kraftfahrzeug war zuletzt außerhalb Nürnbergs gemeldet.

Benötigte Unterlagen:

  • Fahrzeug-Brief
  • Bescheinigung über die Stilllegung
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • das/die Kennzeichenschild/er
  • einen aktuellen Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bankleitzahl und Kontonummer

 

Bereits gelöschtes, endgültig abgemeldetes Fahrzeug

Ein Kraftfahrzeug, das bereits gelöscht ist, d.h. endgültig abgemeldet war, soll in Nürnberg angemeldet werden.

Benötigte Unterlagen

  • gelöschter Fahrzeug-Brief
  • Bescheinigung über die Stilllegung oder Fahrzeug-Schein
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • einen aktuellen Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bankleitzahl und Kontonummer

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