Ein bislang stillgelegtes Kraftfahrzeug soll in Nürnberg angemeldet werden. Das Kraftfahrzeug war zuletzt in Nürnberg gemeldet.
Ein Kraftfahrzeug, das bislang stillgelegt war, soll in Nürnberg angemeldet werden. Das Kraftfahrzeug war zuletzt außerhalb Nürnbergs gemeldet.
Ein Kraftfahrzeug, das bereits gelöscht ist, d.h. endgültig abgemeldet war, soll in Nürnberg angemeldet werden.