Bei einem Wechsel der Kfz- Versicherung muss die neue Versicherungsgesellschaft eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) der Zulassungsbehörde übermitteln, da andernfalls das Fahrzeug kostenpflichtig abgemeldet (stillgelegt) werden muss.
Sonderfälle bei der Zulassung
Zahlweise der Gebühren
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