Die Zulassungsbehörde darf Fahrzeuge nur dann zulassen, wenn die Fahrzeughalter eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer von eine persönlichen Konto erteilt.
Bei Zulassung eines Fahrzeuges muss der Antragsteller Kontonummer, Bankleitzahl und das Kreditinstitut angeben.
Vollmachten für Zulassung müssen die oben genannten Angaben beinhalten.
Die Zulassungsbehörde muss überprüfen, ob eine Kfz-Steuerschuld besteht. Sind Steuerrückstände vorhanden, kann die Fahrzeugzulassung nur nach Bezahlung der Steuerschuld erfolgen.
Grundlage für diese Maßnahme ist eine Rechtsverordnung der Bayerischen Staatsregierung, welche die Zulassungsbehörden in Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden zu vollziehen haben.