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Zahlweise der Gebühren   

Kassenautomat

Anfallende Gebühren können mittels Bargeld, Geldkarte oder EC-Karte bezahlt werden. Die Bezahlung wird über einen Kassenautomaten abgewickelt, der in der Schalterhalle steht.

Bei den Bürgerämtern ist nur Barzahlung möglich.

Die Annahme von 500 Euro-Scheinen ist aus technischen und organisatorischen Gründen leider nicht möglich.

Externer Link

Bürgerämter der Stadt Nürnberg

 

Einzugsverfahren

Die Zulassungsbehörde darf Fahrzeuge nur dann zulassen, wenn die Fahrzeughalter eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer von eine persönlichen Konto erteilt.

Bei Zulassung eines Fahrzeuges muss der Antragsteller Kontonummer, Bankleitzahl und das Kreditinstitut angeben.

Vollmachten für Zulassung müssen die oben genannten Angaben beinhalten.

Die Zulassungsbehörde muss überprüfen, ob eine Kfz-Steuerschuld besteht. Sind Steuerrückstände vorhanden, kann die Fahrzeugzulassung nur nach Bezahlung der Steuerschuld erfolgen.

Grundlage für diese Maßnahme ist eine Rechtsverordnung der Bayerischen Staatsregierung, welche die Zulassungsbehörden in Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden zu vollziehen haben.

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