Die Eingliederungshilfe umfasst persönliche Beratung und finanzielle Leistungen.
Durch eine Änderung des Bayerischen Landesrechts ist ab 1.1.2009 die Sozialverwaltung des Bezirks Mittelfranken für die ambulante Eingliederungshilfe in ganz Mittelfranken zuständig.
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine Leistung der Sozialhilfe, die seit dem 1. Januar 2005 in das Sozialgesetzbuch XII übernommen wurde.