Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Beschreibung
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnungseigentum kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. Das bedeutet, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauordnungsbehörde ausgestellt.
Abteilung 5 - Verwaltung - Zentrale Verwaltung und Schornsteinfegerrecht - Schornsteinfegerwesen, Ordnungswidrigkeiten
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
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