Sie möchten ein Fahrzeug außer Betrieb setzen (vorübergehend stilllegen oder endgültig abmelden).
Ablauf
Sie können Ihr Fahrzeug online (nur ab 2015 zugelassene Fahrzeuge) oder persönlich mit einer Terminvereinbarung in der Kfz-Zulassung abmelden. Bei einem Vor-Ort-Besuch kann der Antrag auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
alle Kennzeichenschilder der aktuellen Zulassung
bei Vertretung durch eine andere Person:
Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht amtliches Ausweisdokument/e der Vollmacht gebenden Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
amtliches Ausweisdokument/e der bevollmächtigten Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
bei Betreuung für Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten zusätzlich: Betreuerausweis
bei Firmen und Vereinsfahrzeugen zusätzlich:
Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Voraussetzungen für eine Online-Abmeldung: Ihr Fahrzeug wurde ab dem 01.01.2015 in Nürnberg neu- bzw. wiederzugelassen.
Dann hat das Kfz eine neue Stempelplakette und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit jeweils einem verdeckten Sicherheitscode. Diese Sicherheitscodes werden im Online-Dienst benötigt.
Gebühren
Online-Abmeldung: 2,10 Euro ggf. zusätzlich Kennzeichen-Reservierung: 2,60 Euro
Vor-Ort-Termin: Abmeldung vor Ort: 15,90 Euro
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis 2,60 Euro anfallen.
Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
Bitte beachten Sie: Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
Bitte beachten Sie: Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.