Apothekenrecht

Wer eine Apotheke führen möchte, sei es als Eigentümer, Pächter oder Verwalter, benötigt dazu eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Apothekenwesen. Diese Erlaubnis muss beantragt werden. Gleiches gilt für den Versandhandel, den Filialbetrieb und für die Heimversorgung.  

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Weiterführende Informationen

Gesundheitsamt

Apothekenwesen, Heilberufe, Heilpraktikerangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten

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Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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