Arbeitsstellen und Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum

Wer eine Arbeitsstelle auf öffentlich gewidmeten Flächen einrichtet, entzieht diese Fläche der Nutzung durch die Öffentlichkeit. In diesen Fällen spricht man von "Sondernutzung". Dafür ist eine Genehmigung erforderlich. Hierzu ergeht eine verkehrsrechtliche Anordnung, die Auflagen für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und notwendige regelnde Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen enthält. Hierfür werden ggf. die verschiedenen behördeninternen Fachdienststellen beteiligt (Instruktion). 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

SÖR

Sondernutzungen

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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