Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige

Schweizer Staatsangehöriger benötigen für die Einreise und einen dreimonatigen Aufenthalt keine Aufenthaltserlaubnis. Wenn ein Aufenthalt länger als drei Monate geplant ist, ist eine Aufenthaltserlaubnis notwendig.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Amt für Migration und Integration

Aufenthaltsbegleitung

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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