Aufenthaltstitel

Ausländische Staatsangehörige, die nach Deutschland einreisen wollen, brauchen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Das Aufenthaltsgesetz sieht sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor.

Welchen Aufenthaltstitel Sie benötigen und erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein wesentlicher Punkt ist, warum Sie nach Deutschland kommen wollen und was Sie hier vorhaben, zum Beispiel arbeiten oder studieren. 

Befristete Aufenthaltstitel

  • Visum
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • ICT-Karte
  • Mobile-ICT-Karte

Unbefristete Aufenthaltstitel

  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Rechtliche Grundlagen

Weiterführende Informationen

Amt für Migration und Integration

Aufenthaltsbegleitung

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>