Rechtsreferendare ausbilden

Das Rechtsreferendariat ist Teil der Ausbildung zum Volljuristen und endet nach zwei Jahren mit dem zweiten Staatsexamen. Damit erhalten Referendare die Befähigung zum Richteramt.

Um einen Einblick in die Verwaltungspraxis zu vermitteln, werden Referendarinnen und Referendare auch im Rechtsamt und einer Fachdienststelle im Rahmen eines viermonatigen Einsatzes ausgebildet.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Weiterführende Informationen

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Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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