Ausbildungsförderung für Ausbildungen an Schulen und Aufstiegsfortbildungsförderung

Das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Nürnberg bearbeitet ausschließlich Anträge auf Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG (Aufstiegs-BAföG) für Fortbildungsmaßnahmen, an denen Personen teilnehmen, die in Nürnberg wohnen. Die Zuständigkeit der Antragstellung auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Ausbildungen an Schulen ist individuell. 

Hinweis:

Anträge auf BAföG für Studentinnen und Studenten bearbeiten die Studentenwerke der jeweiligen Hochschulen.

Mehr zum Thema Schüler- und Meister-BAföG sowie die Anträge zum Download unter "Weiterführende Informationen".

Jugendamt

Amt für Ausbildungsförderung

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>