Ausnahmegenehmigungen von der Ferienreiseverordnung bzw. Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen mit Anhängern gilt ein grundsätzliches Fahrverbot

  • an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0 Uhr bis 22 Uhr sowie
  • im Zeitraum vom 01.07. bis 31.08. an Samstagen von 7 Uhr bis 20 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen.

Von diesem gesetzlichen Verbot können für bestimmte Güter Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Der Antrag kann bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt werden,

  • in deren Zuständigkeitsbereich die erforderliche Fahrt beginnt oder
  • in deren Zuständigkeitsbereich sich der Betriebssitz der Firma oder der Wohnsitz des Antragstellers befindet.

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SÖR

Ausnahmegenehmigungen, Umzugsanträge, Handwerker- und Sozialdienstausweise, Sonderregelungen

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Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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