Bau- und Betriebskostenzuschüsse für Kitas freier Träger

Die Stadt Nürnberg gewährt gesetzliche Zuschüsse an freie und gemeinnützige Träger zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie zu den Investitionskosten für deren Errichtung und Generalsanierung im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel.

Darüber hinaus werden auch einige freiwillige Zuschüsse gewährt im Rahmen des städtischen "Förderkonzept Kitas". Dies mit dem Ziel, frei-gemeinnützigen Trägern, insbesondere auch Selbsthilfegruppen im Sinne des § 25 KJHG die Errichtung und den Betrieb von Kindertagesstätten durch das "Förderkonzept Kitas" zu erleichtern.

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Rechtsaufsicht und Fachberatung für Kindertageseinrichtungen freier Träger und Tagespflege sowie Zuschüsse

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Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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