Bauaufsicht
Beschreibung
Die Abteilung Bauaufsicht überprüft stichpunktartig und soweit veranlasst, ob sich die am Bau beteiligten Personen und Firmen bei der Bauausführung an die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die genehmigten Bauvorlagen halten.
Dies gilt grundsätzlich für alle nachfolgend aufgeführten Vorhaben:
- Ausführung von genehmigungspflichtigen Vorhaben - Art. 55 Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Ausführung von genehmigungsfreigestellten Vorhaben - Art. 58 Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Ausführung von verfahrensfreien Vorhaben - Art. 57 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Einen Leitfaden für Bauherren finden Sie auf unserer Homepage:
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
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