Bauwasserhaltung

Ein wichtiger Schritt bei der Planung eines Gebäudes ist die Ermittlung der Auswirkungen des Grundwassers auf den Baukörper. Sie kann durch Baugrunduntersuchungen und durch die Einholung der Grundwasserstände erfolgen. Sofern eine Bauwasserhaltung geplant ist und das geförderte Grundwasser in der Nähe versickert oder in ein oberirdisches Gewässer (Bach, Fluss) eingeleitet werden soll, ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Weiterführende Informationen

Umweltamt

Boden- und Gewässerschutz

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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