Bebauungsplanverfahren

Durchführung des Verfahrens nach dem BauGB von Bebauungsplänen und sonstigen städtebaulichen Ortssatzungen (verbindliche Bauleitplanung), z. B. Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) in Form von frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentlicher Auslegung gem. § 3 BauGB, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB, Veranlassung der öffentlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt.

Ein Ablaufschema zum Bebauungsplanverfahren finden Sie auf der Homepage des Stadtplanungsamts. Der Link dazu steht unter den weiteren Informationen. Dort können Sie auch genau nachlesen, wie die einzelnen Schritte des Bauplanungsverfahren ablaufen.

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Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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