Beihilfen für bedürftige Nürnberger
Beschreibung
Mittel aus diesen Stiftungen gehen an bedürftige Nürnberger, die seit mindestens vier Jahren einen Wohnsitz in der Stadt nachweisen können. Die Zuwendungsberechtigung wird in Abhängigkeit vom Einkommen der Antragsteller geprüft.
Für Antragsteller mit Kindern im Haushalt ist der ASD im Jugendamt zuständig.
Kontakt:
Allgemeiner Sozialdienst (ASD), Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg,
09 11 / 2 31-26 86
Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
Für Antragsteller ab 21 Jahren ohne Kinder im Haushalt ist der Sozialpädagogische Fachdienst im Sozialamt zuständig.
Kontakt:
Sozialpädagogischer Fachdienst, Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg
09 11 / 2 31-81 03
Sozialpädagogischer Fachdienst
Stiftungsverwaltung
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
- Bildquellen