Berufsschulpflicht

Jugendliche ohne mittleren Schulabschluss und ohne Ausbildungsplatz sind noch schulpflichtig.

Sie werden entweder

  • einer Berufsschulklasse (für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis oder im Rahmen der Berufsvorbereitung) oder
  • einer Berufsfachschulklasse zugewiesen.

Unterlagen wie z.B. der Schülerbogen wird von der abgebenden Schule (in der Regel Hauptschule) an uns übermittelt und dann an die aufnehmende Schule weitergeleitet.

Amt für Berufliche Schulen

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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