Der Bewohnerparkausweis ist eine Sonderparkberechtigung für Bewohnerinnen und Bewohner der ausgewiesenen Bewohnerparkbereiche.
Sie können bei uns beantragen:
einen neuen Bewohnerparkausweis
eine Verlängerung Ihres bestehenden Bewohnerparkausweises
die Eintragung eines anderen KfZ-Kennzeichens
den Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet
eine Neuausstellung bei Verlust des alten Bewohnerparkausweises
Ablauf
Beantragung des Bewohnerparkausweises Eine Beantragung online ist erforderlich.
Sie können sich entscheiden, ob Sie den Bewohnerparkausweis per E-Mail (als PDF zum selbst ausdrucken) oder per Post erhalten möchten. Die Gebühr können Sie mittels SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto einziehen lassen oder per Kreditkarte bezahlen.
Verlust des Bewohnerparkausweises Eine Verlustanzeige bei der Polizei ist nicht erforderlich. Wenn Sie einen neuen Bewohnerparkausweis (per Post) benötigen, können Sie ihn online beantragen. Ansonsten können Sie Ihren Bewohnerparkausweis jederzeit selbst erneut ausdrucken (Mailversand).
Möchten Sie mehrere Kennzeichen auf einem Bewohnerparkausweis anmelden oder haben Sie ein ausländisches Kennzeichen, vereinbaren Sie bitte einen Vor-Ort-Termin über die Online-Terminvereinbarung.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e
Fahrzeugschein/die Zulassungbescheinigung Teil I
Bei Verlust des Bewohnerparkausweises: zusätzlich unterschriebene, formlose Verlusterklärung mit Datum, Ort und Zeit des Verlusts
Bei Verlängerung, Eintragung eines anderen KfZ-Kennzeichens oder Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet: alter Bewohnerparkausweis
Eine Verlängerung ist frühestens einen Monat vor Ablauf möglich.
Voraussetzungen
Sie wohnen in einer Straße, die in einem Bewohnerparkgebiet liegt, und sind dort mit Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung amtlich gemeldet.
Die Nebenwohnung, für die Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen wollen, liegt mindestens einen Kilometer von Ihrer Hauptwohnung entfernt.
Sie dürfen in Ihrem Bewohnerparkgebiet weder über eine Garage noch über einen Stellplatz, sei es als Eigentümer oder Mieter, verfügen.
Das Kraftfahrzeug, für das Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen wollen, ist entweder auf Ihren Namen zugelassen oder Sie nutzen es ständig.
Der Bewohnerparkausweis ist nur für Anwohnende, nicht für Gewerbetreibende
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zehn Arbeitstage.
Bei Übermittlung des Bewohnerparkausweises per E-Mail als PDF (print@home) verkürzt sich die Bearbeitungszeit um die Postlaufzeiten auf drei bis vier Arbeitstage in der Regel.
Wir empfehlen Ihnen online einen Termin zu vereinbaren.
Ohne Termin können Sie uns in dringenden Fällen mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr besuchen.
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
Bürgeramt Nord
Einwohnermelde- und Passangelegenheiten, Führerscheine, Beglaubigungen
Bitte beachten Sie: Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
Bitte beachten Sie: Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
Bitte beachten Sie: Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.