Bodendenkmal

Wenn Sie im Stadtgebiet Nürnberg ein älteres Gebäude kaufen, verkaufen, vermieten oder verändern bzw. sanieren wollen, ist grundsätzlich darauf zu achten, ob das Gebäude dem Denkmalschutz unterliegt. 

Bei Neubauten oder Aufgrabungen, vor allem im Altstadtbereich oder in den historischen Ortskernen der eingemeindeten Dörfer kann ferner ein Bodendenkmal vorliegen, wo denkmalschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten sind.

Ablauf

Bauordnungsbehörde

Abteilung 2 - Mitte - Denkmalschutz

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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