Dienstfahrerlaubnis zu einem Führerschein umschreiben

Eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, Bundespolizei und Polizei berechtigt zum Fahren von Dienstfahrzeugen und gilt für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine Fahrerlaubnis in der Form eines EU-Kartenführerscheins erhalten.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Vor-Ort-Termin erforderlich

Ordnungsamt

Fahrerlaubnisse - Führerscheine

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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