Drehgenehmigung

Für Dreharbeiten, die sich auf das allgemeine Verkehrsgeschehen auswirken, oder bei denen Verkehrsflächen derart genutzt werden, dass der allgemeine Verkehr beeinträchtigt wird, benötigen Sie eine Drehgenehmigung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (§29 Abs.2 StVO).

Ablauf

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SÖR

Veranstaltungen, Ausnahmegenehmigungen

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Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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