Duldung

Die Aussetzung der Abschiebung, die sogenannte Duldung, ist kein Aufenthaltstitel. Die Duldung erhalten Ausländer, die Deutschland verlassen müssen, deren Abschiebung aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und denen keine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wird. Diese wird erst dann erteilt, wenn mit dem Wegfall des Ausreisehindernisses in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Rechtliche Grundlagen

Amt für Migration und Integration

Aufenthaltsbeendigung

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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