Ehefähigkeitszeugnis beantragen (Eheschließung im Ausland)

Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bestätigung, dass eine Eheschließung im Ausland nach deutschem Recht möglich ist. Es bescheinigt, dass der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.

Ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis und eventuell weitere Dokumente benötigen, klären Sie bitte mit dem zuständigen Standesamt im Ausland oder der jeweiligen Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie die Ehe schließen wollen.

Nach der Heirat im Ausland müssen Sie Ihre Eheschließung bei der zuständigen Meldebehörde melden.
Zusätzlich können Sie danach die Eheschließung freiwillig ins Eheregister eintragen lassen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Bürgeramt Mitte

Standesamt - Eheschließungen

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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