Enteignungs- und Zwangsbelastungsverfahren durchführen

Eine Enteignung ist ein staatlicher Eingriff in privates Eigentum an Grund und Boden, um Infrastrukturmaßnahmen zu verwirklichen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Nur in Ausnahmefällen sieht das Gesetz eine Enteignung vor. Diese Ausnahmen gründen auf der sozialen Verpflichtung des privaten Eigentums.

Grundstücksenteignungen werden vom jeweiligen Bedarfsträger initiiert und setzen voraus, dass diese Grundstücke vom öffentlichen Bedarfsträger nicht durch freiwillige einvernehmliche Vereinbarungen erworben werden konnten. 
Das Rechtsamt führt Enteignungsverfahren für alle Bedarfsträger bei Grundstücken durch, die in Nürnberg liegen.

 

Ablauf

Voraussetzungen

Gebühren

Rechtsamt

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Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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