Wer gewerbsmäßig Leben und Eigentum fremder Personen bewachen will, braucht eine Erlaubnis. Bewachungsunternehmer kann eine natürliche oder juristische Person sein. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) ist jeder geschäftsführende Gesellschafter Gewerbetreibender und bedarf einer Erlaubnis. Bei juristischen Personen wird die Erlaubnis der GmbH oder AG erteilt.
Ablauf
Sie können die Erlaubnis online, schriftlich oder vor Ort beantragen. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort online einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e (Kopie/n)
ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (Kopie)
unbeschränktes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (für Personen mit Wohnsitz in Nürnberg wird das Führungszeugnis vom Ordnungsamt beantragt)
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (für Personen mit Wohnsitz in Nürnberg wird der Gewerbezentralregisterauszug vom Ordnungsamt beantragt)
Nachweis der Haftpflichtversicherung für Bewachungsgewerbe (§ 6 Abs. 2 der Bewacherverordnung)
Sachkundeprüfung (IHK) oder vergleichbare Prüfungszeugnisse
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramts
juristische Personen: zusätzlich eine Kopie des Handelsregisterauszugs
Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
Bescheinigung des Amtsgerichts Hof – Zentrales Vollstreckungsgericht, ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind
Einfach online machen
Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Formular über den Upload-Assistenten.
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Bewacher sind die gewerberechtliche Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse des Antragstellers.
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.