Erwerbstätigkeit

Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.

Es wird zwischen unterschiedlichen Arten der Erwerbstätigkeit unterschieden:

  • Fachkraft: Wenn Sie ein Studium oder eine anerkannte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, sind Sie eine Fachkraft,
  • Besonderer Aufenthaltszweck: Auch ohne Studium oder Bersufsausbildung können Sie in Deutschland arbeiten. Das betrifft zum Beispiel IT-Spezialistinnen und -Spezialisten oder Au-Pairs.
  • Selbstständige oder Freiberufler

Amt für Migration und Integration

Aufenthaltsbegleitung

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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