Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), benötigt eine Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE, A, CE und DE erteilt.
Ablauf
Sie können die Fahrlehrererlaubnis online oder persönlich beantragen. Für die Antragstellung vor Ort ist eine Terminvereinbarung nötig.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrlehrerlaubnis
gültiger Personalausweis oder Reisepass und eine Kopie
Führungszeugnis (nur sofern nicht in Nürnberg wohnhaft)
Lebenslauf
Führerschein bzw. eine Kopie
Nachweis über den Abschluss der Berufsausbildung.
Ärztliches Gutachten (Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung); Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung), sofern keine Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen sind
Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle über die geistige und körperliche Eignung für den Beruf als Fahrlehrer (nur, wenn Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen sind)
Einfach online machen
Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Formular über den Upload-Assistenten.
Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder einer gleichwertigen Vorbildung
Besitz der Fahrerlaubnisklasse B/BE, wobei eine Fahrerlaubnis auf Probe nicht ausreicht
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.