Fahrzeugverkaufsmitteilung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies unter Angabe der Käuferdaten der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Davon profitieren auch Sie, denn damit ist beispielsweise bei Haftungsfragen der Verkauf bei der Behörde dokumentiert.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Ordnungsamt

Bürgerdienste Mobilität - Kfz-Zulassung

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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