Wer in Bayern angeln möchte, benötigt einen Fischereischein.
Ablauf
Sie können den Fischereischein online oder persönlich vor Ort beantragen. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort online einen Termin.
Ausnahme: Der Besucher-Fischereischein kann nicht online beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
amtliches Ausweisdokument
Fischerprüfungszeugnis
Passbild
zusätzlich bei Erteilung des Jugend-Fischereischeins:
Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten
zusätzlich Bevollmächtigung des Antragstellers, falls der Fischerschein für eine andere Person beantragt wird. Eine Bevollmächtigung ist nicht erforderlich, wenn der Antragsteller der gesetzliche Vertreter der Person ist, für die der Antrag gestellt wird.
Einfach online machen
Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Formular über den Upload-Assistenten.
Hauptwohnung in Nürnberg (Ausnahme: Besucher-Fischereischein)
Volljährige müssen einen Nachweis über das Bestehen der Fischereiprüfung vorlegen
Jugendliche ab 10 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können mit der Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten auch ohne bestandene Fischereiprüfung einen Jugend-Fischereischein beantragen.
Jugendliche ab 12 Jahren, die die Fischereiprüfung bestanden haben (dies ist ab 12 Jahren möglich) können mit der Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten einen begrenzten Fischereischein (Gültigkeit 5 Jahre) oder einen unbegrenzten Fischereischein (Gültigkeit auf Lebenszeit) beantragen.
Bearbeitungsdauer
2 Wochen
Gebühren
begrenzter Fischereischein für 5 Jahre - Gesamtpreis
75 Euro
Jugend-Fischereischein - Gesamtpreis
15 Euro
Besucher-Jahresfischereischein - Gesamtpreis
22,50 Euro
unbegrenzter Fischereischein - Gesamtpreis variiert nach Alter
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.