Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan

Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) ist nach dem Baugesetzbuch als vorbereitender Bauleitplan das Planungsinstrument zur langfristigen Steuerung der räumlichen Entwicklung in der Stadt. Er wird unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung aufgestellt. Der FNP regelt die Art der Bodennutzung nach Bauflächen, Flächen für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Sportanlagen, Kultur- und Versorgungseinrichtungen, Verkehrsflächen, sowie Grün- und Erholungsflächen, Landwirtschaft und Wald.
Der integrierte Landschaftsplan stellt die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in ihren Grundzügen auf der Ebene der räumlichen Planung dar.

Gebühren

Rechtliche Grundlagen

Stadtplanungsamt

Servicetelefon, Planungsrechtliche Auskünfte und städtebauliche Beratung

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>