Fördermittel für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude

Da der Erhalt und die Pflege von Baudenkmälern im öffentlichen Interesse stehen, stellt der Staat verschiedene Finanzierungshilfen zur Verfügung, um die finanziellen Belastungen für den Bauherren zu mildern.

Diese sind zum einen

  • steuerliche Vergünstigungen (hierzu muss bei der zuständigen Finanzbehörde die Bescheinigung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vorgelegt werden)

und zum anderen

  • Zuschüsse zu denkmalpflegerischen Baumaßnahmen.

Auf unserer Homepage sowie den unten aufgeführten Links erhalten Sie weitere Informationen.

Bauordnungsbehörde

Abteilung 2 - Mitte - Denkmalschutz

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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