Gartenbrunnen

Außerhalb von Wasserschutzgebieten kann Grundwasser aus Gartenbrunnen entnommen und zur Bewässerung des eigenen Gartens genutzt werden.

Die Bohrung eines Gartenbrunnens muss spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn der Brunnenbohrung beim Umweltamt angezeigt werden.

Weiterführende Informationen

Umweltamt

Boden- und Gewässerschutz

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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