Gastkind melden - Kitas

Eltern, die ihr Kind in Kindertageseinrichtungen außerhalb Nürnbergs, z.B. an ihrem Arbeitsplatz unterbringen möchten, können dies ohne Antrag beim Jugendamt vornehmen. Für die weiteren verwaltungsrechtlichen Schritte nach Aufnahme des Kindes ist die jeweiligen Einrichtung zuständig. Diese meldet das Nürnberger Gastkind beim Jugendamt an und beantragt kindbezogene Förderung nach den gesetzlichen Vorgaben. Diese Vorgehensweise gilt auch dann, wenn eine Familie nach Nürnberg umzieht, das Kind aber weiterhin in der bisherigen Kindertageseinrichtung weiter betreut wird. 

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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