Gaststättenrechtliche Erlaubnis beantragen

Wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet, betreibt ein Gaststättengewerbe und muss hierfür eine Erlaubnis beantragen.
Neben Schank- und Speisewirtschaften, Cafés und Diskotheken fällt auch der Betrieb von Vereinslokalen, Imbissbuden und Imbissständen unter den Begriff "Gaststättengewerbe".
Für den Ausschank alkoholischer Getränke ist eine besondere Erlaubnis erforderlich. Auch diese muss vor Betriebsbeginn beim Ordnungsamt beantragt werden. 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Ordnungsamt

Gewerbewesen

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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