Erlaubnispflicht für das Halten von gefährlichen Tieren wildlebender Art beantragen

Wenn Sie ein gefährliches Tier wildlebender Art halten wollen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.
Gefährliche Tiere wildlebender Art sind Tiere, die üblicherweise nicht als Haustiere gehalten werden (z.B. Schlangen, Großkatzen, Reptilien, Spinnen). Auch weitere Tiere können wegen einer artenspezifischen Gefährlichkeit unter den Begriff der gefährlichen Tiere wildlebender Art fallen. Ihre Haltung ist dann erlaubnispflichtig.

Ablauf

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Voraussetzungen

Gebühren

Ordnungsamt

Erlaubnis für Gefährliche Tiere und Hunde

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Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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