Genehmigungen von Schwer- und Großraumtransporten

Fahrzeuge benötigen eine Ausnahmegenehmigung, falls Ladung, Abmessungen, Achslast oder Gesamtgewicht die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten.

Hinweis:
Bei überbreiten Transporten kann die Einrichtung einer Haltverbotszone in Teilbereichen der Strecke für den bzw. die Tage des Transports notwendig sein. Die Prüfung für eine Notwendigkeit liegt beim Transporteur. Die Fristen sind unbedingt einzuhalten.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

SÖR

Schwer- und Sondertransporte

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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