Genehmigungsfreistellung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Bauvorhaben, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans geplant ist, genehmigungsfrei.

Hierbei muss der Bauherr keine Baugenehmigung beantragen, sondern lediglich die Gemeinde von seinem Bauvorhaben unterrichten.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Gebühren

Bauordnungsbehörde

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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