Genehmigungsmanagement

Das Umweltamt ist der zentrale Ansprechpartner für sämtliche Anlagen, die nach Bundesrecht einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.  

Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder die Allgemeinheit zu gefährden, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Von der Genehmigungspflicht erfasst sind neben der Errichtung und dem Betrieb auch wesentliche Änderungen der Anlage.  

Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller Unterlagen vorlegt, die eine vollständige und abschließende Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ermöglichen. Die Beantragung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sollte unter Verwendung von Formblättern erfolgen. Besonders im Hinblick auf einzureichende Unterlagen, erforderliche Gutachten, zeitlichen Ablauf und behördliche Beteiligung ist es zweckmäßig, bereits vor der Antragstellung mit dem Umweltamt Kontakt aufzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Umweltamt

Immissionsschutz, Störfallverordnung, Umwelttelefon

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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