Gewerbliche Sammlungen; gemeinnützige Sammlungen

Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushaltungen (wie z.B. Altkleidersammlungen) sind spätestens drei Monate vor ihrer beabsichtigen Aufnahme durch ihren Träger dem Umweltamt anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Ein spezielles Anzeigeformular existiert für die Stadt Nürnberg nicht.

Umweltamt

Kreislaufwirtschaft und Abfall

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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