Heilkundliche Psychotherapie

Das Erkennen und Behandeln seelischer Krankheiten setzt heilkundliche Fachkenntnisse voraus. Dies ist allein deshalb schon erforderlich, damit mögliche Krankheitsursachen nicht verkannt werden. Daher müssen auch diese Personen eine beschränkte Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vorweisen können. Es sei denn, sie sind als Psychologischer Psychotherapeut oder als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut approbiert bzw. verfügen über eine Erlaubnis nach § 4 Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Gesundheitsamt

Apothekenwesen, Heilberufe, Heilpraktikerangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten

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Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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