Heizöl-Tankanlagen - Überwachung

Die richtige und möglichst problemfreie Heizöllagerung ist eine Angelegenheit, mit der sich jeder Betreiber (Hausbesitzer bzw. -verwaltung) auseinander setzen muss.

Die sichere und bestimmungsgemäße Funktion muss durch die Einhaltung und Instandhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen gewährleistet sein. Die Tankanlagen müssen ordnungsgemäß betrieben, überwacht, gewartet und gereinigt werden.

Prüfpflicht durch einen VAwS-Sachverständigen besteht für unterirdische Behälter unabhängig vom Volumen sowie oberirdische Behälter abhängig von Volumen und Wassergefährdungsklasse (z.B. Heizöltanks ab > 10.000 Liter, in Wasserschutzgebieten schon ab > 1.000 Liter).

Die Abteilung 2 Technischer Umweltschutz im Umweltamt überwacht die Einhaltung der Prüfpflichten, die Beseitigung von Mängeln, und berät in allen Fragen zur Anlagensicherheit.

Umweltamt

Boden- und Gewässerschutz

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Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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