Hochwasserschutz / Überschwemmungsgebiete

Der Hochwasserschutz ist eine der wichtigsten Herausforderungen für die nächsten Jahre. Die Stadt Nürnberg hat sich zum Ziel gesetzt, vorsorgend vorzugehen und schützend tätig zu werden.

Im ersten Schritt werden die Flächen, die bei einem 100-jährigem Hochwasserereignis (HQ100) voraussichtlich überschwemmt werden, ermittelt und in Karten dargestellt. Anschließend werden diese Überschwemmungsgebiete zunächst vorläufig gesichert und dann per Verordnung festgesetzt.

Baumaßnahmen in einem vorläufig gesicherten oder festgesetzten Überschwemmungsgebiet sind grundsätzlich verboten. Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall von der Unteren Wasserrechtsbehörde (Umweltamt) erteilt werden. Neben der baurechtlichen Genehmigung ist daher beim Bauen im Überschwemmungsgebiet immer auch ein wasserrechtlicher Antrag zu stellen.

Umweltamt

Boden- und Gewässerschutz

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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