Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Die Erhebung der Hundesteuer wird durch die örtliche Hundesteuersatzung geregelt. Besteuerungsgrundlage ist hierbei das Halten eines Hundes im Stadtgebiet von Nürnberg. Mit der Erhebung der Steuer werden neben den fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke verfolgt. Weiterer Nebenzweck liegt auch darin, einen statistischen Überblick über Anzahl und Rasse der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde zu liefern.

Ablauf

Fristen

Abgaben

Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Kassen- und Steueramt

Satzungssteuern

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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