Immissionsschutz

Ziel des Immissionsschutzes ist es, Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen durch Immissionen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Strahlungen und ähnliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder auf ein zulässiges Maß zu reduzieren.

Das Umweltamt stellt hierzu eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung, berät Vorhabensträger, überwacht die einschlägigen gewerblichen Anlagen und geht Beschwerden über Umweltbeeinträchtigungen nach.

Gewerbliche Anlagen mit besonders umweltrelevanten Industrietätigkeiten unterliegen der Richtlinie 2010/75/EU, der Richtlinie über Industrieemissionen (IE-Richtlinie, IED). Hierfür gibt es ein eigenes Überwachungsprogramm.

Umweltamt

Immissionsschutz, Störfallverordnung, Umwelttelefon

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>